Beitrags- und Gebührenordnung

Stand 15.06.2023

1. Beiträge (Grundbeiträge) Jahresbeitrag
 1.1 Mitglieder über 18 Jahre Einzelmitglied

Ehepaar

80 €

120€

 1.2 Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre 40 €
 1.3 Familien Eltern und alle Kinder bis 18 Jahre 150 €

2. Zusatzbeiträge für die Abteilung Tennis Jahresbeitrag
 2.1 Mitglieder über 18 Jahre Einzelmitglied

Ehepaar

100 €

160 €

2.2 Jugendliche 14 bis 18 Jahre 52 €
2.3
Kinder bis 14 Jahre
Sommer Mannschaftstraining
Fördertraining in Kleingruppen
Winter je nach Halle
20 €
40 €
50€
60€ -125€
2.4 Passive Mitglieder Jugendliche und Erwachsene 23 €
2.5 Familienbeitrag 2 Erwachsene (160 €) 2 Kinder (je 20 €) max. 200 €

3. Zusatzbeiträge für
3.1 Triathlon (ab 16 Jahre) 20 €
3.2 Line Dance 40 €
3.3 Zumba (Erwachsene und Kinder 20 €
3.4 Paartanzen 132 € (pro Person)
3.5 Hip Hop (f. Kinder u. Jugendliche) 20 €

4. Zusatzbeiträge für:
Gültig ab 15.06.2023
Vereinsmitglieder Nichtmitglieder
4.1 Arthrose und Osteoporose Arzt-Rezept Arzt-Rezept
4.2 Koronarsport Arzt-Rezept Arzt-Rezept
4.3 Diabetes Arzt-Rezept Arzt-Rezept
4.4 Fit und Gesund 48,-€ (jährlich) 140,-€ (jährlich)
4.5 5 Esslinger 2,50€ / je Einheit 5,- € / je Einheit
4.6 Freizeitsport Pilates (Montagsgruppe) 48,- € (pro Quartal 12,- €)
4.7 Fitnessgruppe Step Aerobic (Dienstag) 48,- € (jährlich) 140,- € (jährlich)
4.8 Hatha YOGA 48,- € (jährlich)

Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. Tag des Quartals, in dem die Aufnahme beantragt wurde (§ 6.1 der Satzung). Der Jahresbeitrag wird jährlich jeweils zum 01.06. abgebucht. Bei späterem Eintritt im laufenden Jahr erfolgt der SEPA-Lastschrifteinzug Quartalsweise zum 01.07. bzw. zum 01.10. des Jahres.

Mitglieder, die einen Bundesfreiwilligendienst ableisten, erhalten auf Antrag und Nachweis beim Vorstand ihren Beitrag und Zusatzbeitrag während der Dauer ihres Dienstes erlassen. Mitglieder über 18 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, die an einer höheren Lehranstalt in Ausbildung stehen, werden während der Dauer ihrer Ausbildung (mind. 12 Monate) auf jährlichen Antrag und Nachweis beim Vorstand des TSV in die Beitragsgruppen 1.2 und 2.2 eingestuft.

Der freiwillige Austritt eines Mitglieds aus dem Verein kann nur zum Schluss eines Kalenderjahres erfolgen. Das austretende Mitglied hat den Beitrag und Zusatzbeitrag des Jahres, in dem es die Kündigung erklärt hat, noch voll zu bezahlen (§ 9.2 der Satzung).

Bei einem Wechsel der Mitgliedergruppen, Wechsel der Abteilung, Austritt aus einer Abteilung, Eintritt in eine weitere Abteilung gelten für die Beitrags- und Zusatzbeitragspflicht die Regelungen für den Erwerb der Mitgliedschaft und die Beendigung der Mitgliedschaft sinngemäß (§ 11 der Satzung).

Konten des TSV Frickenhausen

VR Bank Hohenneuffen-Teck
IBAN: DE84 6129 0120 0000 7940 07
BIC: GENODES1HON

Datenschutz
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